Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

versiontis® ist eine eingetragene Marke der a&o mediendesign GmbH.
Stand: 22. Juli 2025

0 Präambel

Die a&o mediendesign GmbH, Am Deich 86, 28199 Bremen, HRB 25463 (nachfolgend „Versiontis“), bietet unter der Marke versiontis® API-gesteuerte Fulfillment-, Personalisierungs- und Versanddienstleistungen für Software- und Lizenzträger an. Diese AGB regeln alle Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB).

1 Geltungsbereich

1.1 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Bestandteil, wenn Versiontis schriftlich zustimmt.
1.2 Für Transport- und Lagerleistungen gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.3 Individuelle Nebenabreden haben Vorrang, bedürfen jedoch der Schriftform.

2 Vertragsschluss & Leistungsbeschreibung

2.1 Produkt- und Dienstleistungsdarstellungen von Versiontis (Website, Folder, API-Doku) sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme oder durch API-basierte Beauftragung zustande.
2.2 Versiontis erbringt Leistungen selbst oder durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer.
2.3 Versiontis entscheidet nach fachlichem Ermessen über Verpackungs-, Versand- und Teilsendungsart.
2.4 Stornierungen übermittelter Aufträge sind möglich; bis dahin entstandene Kosten werden berechnet.
2.5 Versiontis kann die Zusammenarbeit jederzeit aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden.

3 Technischer Leistungsumfang & API

3.1 Versiontis stellt eine REST-API mit Auth-Token-Verfahren, TLS-Verschlüsselung und Versionierung bereit.
3.2 API-Änderungen, die nicht rückwärtskompatibel sind, werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt.
3.3 Der Kunde verantwortet Integrität und Virenfreiheit der übermittelten Builds, Lizenz- und Auftragsdaten.

4 Service Levels (SLA)
  • KPI
    API-Uptime
    Zielwert
    ≥ 99,5 % im Monatsmittel
    Messmethode
    externes Gateway-Monitoring
  • KPI
    Versand-Cut-off
    Zielwert
    Aufträge bis 14 Uhr CET → Versand bis 17 Uhr
    Messmethode
    Logstatistik
  • KPI
    Fehlerrate (falscher Datenträger/Lizenz)
    Zielwert
    ≤ 0,2 % pro Monat
    Messmethode
    Audit-Log

Verfehlungen ermöglichen eine Gutschrift in Höhe der unmittelbaren Fulfillment-kosten; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 13.

5 Versand, Label-Erstellung & Gefahrübergang

5.1 Versiontis nutzt Zoll- und Versanddaten, die der Kunde bereitstellt; der Kunde haftet für deren Richtigkeit.
5.2 Erstellte Versandlabels sind ab Generierung kostenpflichtig; gelingt eine Stornierung, werden die Labelkosten gutgeschrieben.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Kunden über (§ 447 BGB).

6 Preise, Rechnungsstellung & Zahlungsverzug

6.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Rechnungen werden monatlich nachträglich gestellt und sind 14 Tage netto zahlbar.
6.3 Bei Verzug gelten Verzugszinsen von 9 % p. a. sowie Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten.
6.4 Versiontis kann bei Zahlungsverzug Leistungen zurückhalten und alle offenen Forderungen fällig stellen.
6.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

7 Fristen, Termine & Höhere Gewalt

7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
7.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit.

8 Kündigung & Exit-Support

8.1 Rahmenverträge laufen 12 Monate und verlängern sich jeweils um drei Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
8.2 Nach Vertragsende stellt Versiontis dem Kunden sämtliche Auftrags- und Auditdaten in maschinenlesbarem Format (CSV/JSON) bereit und löscht produktive Daten spätestens 90 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9 Gewährleistung bei Dienstleistungen

9.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
9.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Kenntnis schriftlich zu rügen.

10 Compliance, Traceability & Audit

10.1 Versiontis führt für jede Produktion ein WORM-Audit-Log (Write-Once-Read-Many) mit Seriennummer, Build-Hash, Lizenzcode, Zeitstempel und Versandnachweis.
10.2 Der Kunde ist berechtigt, nach Vorankündigung von 10 Werktagen jährlich ein Audit (Remote- oder On-Site-Review) der einschlägigen Prozess-Logs durchzuführen oder durchführen zu lassen.
10.3 Für den Einsatz in regulierten Märkten (z. B. MDR, FDA, KRITIS) ist der Kunde verantwortlich, die Versiontis-Prozesse in sein QMS zu validieren.

11 Datenschutz & Vertraulichkeit

11.1 Soweit Versiontis im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO einschließlich TOM-Beschreibung ab.
11.2 Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU/EWR.
11.3 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen während der Laufzeit und fünf Jahre danach geheim.

12 Haftung

12.1 Versiontis haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Versiontis nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie – bei Datenverlust – auf den Aufwand zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden.
12.3 Die Haftung nach ADSp bleibt unberührt; im Konfliktfall hat die speziellere Regel Vorrang.
12.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB wird ausgeschlossen.
12.5 Die maximale Gesamthaftung pro Kalenderjahr ist auf das 100-fache der monatlichen Durchschnittsvergütung, höchstens jedoch 250 000 € begrenzt, sofern nicht § 12.1 greift.

13 Änderung der AGB

13.1 Versiontis kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
13.2 Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gelten die Änderungen als genehmigt. Lehnt der Kunde ab, kann Versiontis den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungsdatum kündigen.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen.
14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.